AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule DriveSmart
Diese AGBs dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschülerinnen und Fahrschülern – nachfolgend Lernfahrende genannt – und der Fahrschule DriveSmart zu regeln. Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form verwendet.
- Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrlektion mitgeführt werden.
- Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies der Fahrschule DriveSmart unverzüglich mitzuteilen.
- Die Fahrschule DriveSmart verpflichtet sich, eine vollumfängliche Fahrausbildung durchzuführen. Wenn der Fahrlehrer die Ausbildung abgeschlossen hat und der Lernfahrende prüfungsreif ist, wird er den Lernfahrenden an die Führerprüfung anmelden.
- Ohne anderslautende Abmachung ist der Prüfungsort das Strassenverkehrsamt Hinwil im Kanton Zürich.
- Vor einer Prüfung müssen sämtliche offenen Beträge beglichen sein inkl. der Prüfungslektion. Ansonsten behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Prüfung abzusagen (Unkosten gehen zu Lasten des Lernfahrendens).
- Unpünktliches Erscheinen des Lernfahrendens hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird. Verspätungen sind dem Fahrlehrer unverzüglich telefonisch oder per SMS mitzuteilen. Die Wartezeit am vereinbarten Treffpunkt beträgt 15 Minuten (für beide Parteien).
- Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
- Eine Fahrlektion dauert 60 Minuten und beinhaltet immer: Begrüssung, Einrichten, Besprechungen, Fahren, Schlussbesprechung, Terminfindung und Verabschiedung.
- Der Lernfahrende bestätigt, die Preise und die Konditionen der Fahrschule DriveSmart zur Kenntnis genommen zu haben.
- Die administrative Grundpauschale ist bei der Fahrschule DriveSmart inbegriffen.
- Terminverschiebungen und Absagen müssen mind. 24 Stunden vorher gemeldet werden. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet.
- Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Betäubungsmittel sind verboten. Wer unter Einfluss solcher steht, ist fahrunfähig (nach einem Joint gilt mind. eine Wartezeit von 72h). Bei Alkohol gilt die Null-Toleranz (Restalkohol!). Falls seitens des Fahrlehrers Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen, kann die Lektion im Sinne der Verkehrssicherheit und ohne Geldrückgabe jederzeit abgebrochen werden.
- Die Bezahlung von Einzellektionen und Abonnementen erfolgt gemäss Preisliste. Abos müssen spätestens in der 3. Lektion bezahlt sein.
- Die Fahrschule DriveSmart behält sich das Recht vor, angekündigte Preisänderungen jederzeit vorzunehmen.
- Wird ein Abo nicht fertig aufgebraucht, bezahlt die Fahrschule DriveSmart den Restbetrag zurück. Sie ist berechtigt, die gefahrenen Lektionen zum Einzelpreis abzurechnen.
- Übertretungen, welche eine Ordnungsbusse zur Folge haben, können dem Lernfahrenden verrechnet werden.
- Schäden am Fahrzeug, welche durch den Lernfahrenden grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt werden, gehen zu seinen Lasten und werden verrechnet.
- Das Vertragsverhältnis zwischen Lernfahrenden und der Fahrschule DriveSmart kann beidseits jederzeit aufgelöst werden.
- Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist 8340 Hinwil. Beiden Parteien steht der Ombudsmann des ZFV kostenlos zur Verfügung. (www.zuercherfahrlehrer.ch)