AGB

All­ge­meine Ge­schäfts­be­din­gun­gen der Fahr­schule DriveSmart

Diese AGBs die­nen dazu, das Ver­hält­nis zwi­schen Fahr­schü­le­rin­nen und Fahr­schü­lern – nach­fol­gend Lern­fah­rende ge­nannt – und der Fahr­schule DriveSmart zu re­geln. Zur Ver­ein­fa­chung der Le­ser­lich­keit wird auf die Gen­der Be­schrif­tung ver­zich­tet und nur die männ­li­che Form verwendet.

  1. Der Lern­fahr­aus­weis muss in jeder Fahr­lek­tion mit­ge­führt werden.
  2. Falls durch ein lau­fen­des Ver­fah­ren der Lern­fahr­aus­weis ent­zo­gen wer­den könnte oder be­reits ent­zo­gen wurde, ist dies der Fahr­schule DriveSmart un­ver­züg­lich mitzuteilen.
  3. Die Fahr­schule DriveSmart ver­pflich­tet sich, eine voll­um­fäng­li­che Fahr­aus­bil­dung durch­zu­füh­ren. Wenn der Fahr­leh­rer die Aus­bil­dung ab­ge­schlos­sen hat und der Lern­fah­rende prü­fungs­reif ist, wird er den Lern­fah­ren­den an die Füh­rer­prü­fung anmelden.
  4. Ohne an­ders­lau­tende Ab­ma­chung ist der Prü­fungs­ort das Stras­sen­ver­kehrs­amt Hin­wil im Kan­ton Zürich.
  5. Vor einer Prü­fung müs­sen sämt­li­che of­fe­nen Be­träge be­gli­chen sein inkl. der Prü­fungs­lek­tion. An­son­sten be­hält sich der Fahr­leh­rer das Recht vor, die Prü­fung ab­zu­sa­gen (Un­ko­sten gehen zu La­sten des Lernfahrendens).
  6. Un­pünkt­li­ches Er­schei­nen des Lern­fah­ren­dens hat zur Folge, dass die Lek­tion um diese Zeit ge­kürzt wird. Ver­spä­tun­gen sind dem Fahr­leh­rer un­ver­züg­lich te­le­fo­nisch oder per SMS mit­zu­tei­len. Die War­te­zeit am ver­ein­bar­ten Treff­punkt be­trägt 15 Mi­nu­ten (für beide Parteien).
  7. Un­pünkt­li­ches Er­schei­nen des Fahr­leh­rers hat zur Folge, dass die Lek­tion um diese Zeit ver­län­gert, nach­ge­holt oder nicht ver­rech­net wird.
  8. Eine Fahr­lek­tion dau­ert 60 Mi­nu­ten und be­inhal­tet immer: Be­grüs­sung, Ein­rich­ten, Be­spre­chun­gen, Fah­ren, Schluss­be­spre­chung, Ter­min­fin­dung und Verabschiedung.
  9. Der Lern­fah­rende be­stä­tigt, die Preise und die Kon­di­tio­nen der Fahr­schule DriveSmart zur Kennt­nis ge­nom­men zu haben.
  10. Die ad­mi­ni­stra­tive Grund­pau­schale ist bei der Fahr­schule DriveSmart inbegriffen.
  11. Ter­min­ver­schie­bun­gen und Ab­sa­gen müs­sen mind. 24 Stun­den vor­her ge­mel­det wer­den. An­son­sten wer­den die ver­ein­bar­ten Lek­tio­nen verrechnet.
  12. Al­ko­hol, Dro­gen, Me­di­ka­mente und an­dere Be­täu­bungs­mit­tel sind ver­bo­ten. Wer unter Ein­fluss sol­cher steht, ist fahr­un­fä­hig (nach einem Joint gilt mind. eine War­te­zeit von 72h). Bei Al­ko­hol gilt die Null-To­le­ranz (Rest­al­ko­hol!). Falls sei­tens des Fahr­leh­rers Zwei­fel an der Fahr­fä­hig­keit be­stehen, kann die Lek­tion im Sinne der Ver­kehrs­si­cher­heit und ohne Geld­rück­gabe je­der­zeit ab­ge­bro­chen werden.
  13. Die Be­zah­lung von Ein­zel­lek­tio­nen und Abon­ne­men­ten er­folgt ge­mäss Preis­li­ste. Abos müs­sen spä­te­stens in der 3. Lek­tion be­zahlt sein.
  14. Die Fahr­schule DriveSmart be­hält sich das Recht vor, an­ge­kün­digte Preis­än­de­run­gen je­der­zeit vorzunehmen.
  15. Wird ein Abo nicht fer­tig auf­ge­braucht, be­zahlt die Fahr­schule DriveSmart den Rest­be­trag zu­rück. Sie ist be­rech­tigt, die ge­fah­re­nen Lek­tio­nen zum Ein­zel­preis abzurechnen.
  16. Über­tre­tun­gen, wel­che eine Ord­nungs­busse zur Folge haben, kön­nen dem Lern­fah­ren­den ver­rech­net werden.
  17. Schä­den am Fahr­zeug, wel­che durch den Lern­fah­ren­den grob fahr­läs­sig oder ab­sicht­lich her­bei­ge­führt wer­den, gehen zu sei­nen La­sten und wer­den verrechnet.
  18. Das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Lern­fah­ren­den und der Fahr­schule DriveSmart kann beid­seits je­der­zeit auf­ge­löst werden.
  19. Es gilt Schwei­zer Recht. Ge­richts­stand ist 8340 Hin­wil. Bei­den Par­teien steht der Om­buds­mann des ZFV ko­sten­los zur Ver­fü­gung. (www.zuercherfahrlehrer.ch)
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